Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Öffentliches Recht > Kommunalrecht
Mitwirkung des Ratsmitglieds durch Entscheidung im Rat - "Stunkstadt - Green City"
Der Rat der kreisfreien Stadt Stunkstadt will aus der Betonwüste, die sich Innenstadt nennt, einen urbanen und lebenswerten Begegnungsort machen. Der Entwurf eines Bebauungsplans sieht vor, dass die meisten Läden an den Stadtrand verlagert werden sollen. Ratsmitglied R betreibt in dem Plangebiet einen Kosmetiksalon. Bei der finalen Beschlussfassung über den Bebauungsplan sind 30 von 35 Ratsmitgliedern anwesend. R stimmt gegen die Satzung. Die Satzung wird dennoch mit 18 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Mitwirkung des Ratsmitglieds durch Beratung im Rat - "Stunkstadt - Green City"
Der Rat der kreisfreien Stadt Stunkstadt will aus der Betonwüste, die sich Innenstadt nennt, einen urbanen und lebenswerten Begegnungsort machen. Der Entwurf eines Bebauungsplans sieht vor, dass die meisten Läden an den Stadtrand verlagert werden sollen. Ratsmitglied R betreibt in dem Plangebiet einen Kosmetiksalon. R meldet sich mit kritischen Beiträgen in der Ratssitzung zu Wort.
Ratsbeschluss und Beschlussfähigkeit
Als Bürgermeister B aus Nörgeldorf am Tag nach der Ratssitzung von Zoffenhausen die Niederschrift unterschreiben will, wird ihm klar, dass von den 20 gewählten Ratsmitgliedern beim letzten Beschluss nur noch sechs anwesend waren. Der Rest muss sich wohl „aus dem Staub gemacht“ haben.
"Ladungsfrist verpeilt" - Ratsbeschluss unter Verstoß gegen GO
In der Geschäftsordnung des Rates von Zoffenhausen (GeschO) ist eine Frist von zehn Tagen für die Ladung der Ratsmitglieder zur Ratssitzung bestimmt. Eine Ladungsfrist enthält das maßgebliche Kommunalgesetz nicht. Bürgermeister B hat hat die Ratsmitglieder jedoch erst neun Tage vor der Sitzung geladen. Die Ratsmitglieder fassen in der Sitzung munter zahlreiche wichtige Beschlüsse.
Allzuständigkeit des Rates - "Mama ist die Beste!"
Bürgermeister B von Zoffenhausen will seiner Mutter das Ehrenbürgerinnenrecht von Zoffenhausen verleihen. Der Gemeinderat protestiert heftig gegen die Entscheidung. Vorsitzender V meint, B sei für die Verleihung des Ehrenbürgerinnenrechts nicht zuständig.