Referendariat
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)
Zweckmäßigkeit - Reaktion bei teilweise begründeter Klage
Zweckmäßigkeit - Reaktion bei teilweise begründeter Klage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mandant M erscheint bei Anwältin A. Er trägt vor, dass er von K auf Zahlung von €8.000 verklagt worden ist. Die Klage ist iHv. €4.000 begründet. M hat vorprozessual gegenüber K dessen Anspruch zurückgewiesen.
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Einordnung des Falls
Zweckmäßigkeit - Reaktion bei teilweise begründeter Klage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A wird M raten, den Anspruch iHv. €4.000 unter Verwahrung gegen die Kostenlast anzuerkennen (§§ 307, 93 ZPO).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. A wird M raten, die Klage iHv. €4.000 im Termin zur mündlichen Verhandlung anzuerkennen (§ 307 ZPO).
Nein!
3. A wird M raten, ein Teil-Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. A wird M vielmehr raten, einen vollen Klageabweisungsantrag zu stellen und den begründeten Teil in der Klageerwiderung unstreitig zu stellen.
Ja, in der Tat!
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