Zivilrechtliche Nebengebiete
Erbrecht
Gewillkürte Erbfolge
Das notarielle Testament – Errichtung durch Übergabe verschlossener Schrift (Fall)
Das notarielle Testament – Errichtung durch Übergabe verschlossener Schrift (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der in Berlin lebende E erstellt eigenhändig ein Testament. Um zu verhindern, dass dieses verfälscht wird, übergibt er es seinem Ehegatten B der Notar in Brandenburg ist. E möchte jedoch nicht, dass B vom Inhalt Kenntnis erlangt. Er verschließt daher den Umschlag und verbietet B diesen zu öffnen.
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Einordnung des Falls
Das notarielle Testament – Errichtung durch Übergabe verschlossener Schrift (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Weil E den Brief verschlossen dem Notar B übergeben hat, liegt keine gültige Errichtung eines öffentlichen Testaments vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Weil B nicht der örtlich zuständige Notar ist, liegt keine gültige Errichtung eines öffentlichen Testaments vor.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Weil der Notar B und der Erblasser E verheiratet sind, liegt keine gültige Errichtung eines öffentlichen Testaments vor.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.