Referendariat
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)
Rechtliche Vermutung (§§ 891, 921, 1006 Abs. 1 S. 1 BGB)
Rechtliche Vermutung (§§ 891, 921, 1006 Abs. 1 S. 1 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall wegen Beschädigung seines Pkw gegen B geltend. K behauptet, Eigentümer und damit aktivlegitimiert zu sein. B bestreitet dies. Der auf Klägerseite am Unfall beteiligte Pkw wurde von K gesteuert.
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Einordnung des Falls
Rechtliche Vermutung (§§ 891, 921, 1006 Abs. 1 S. 1 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anspruchsteller K muss grundsätzlich den Vollbeweis für alle anspruchsbegründenden Tatsachen führen, sofern keine gesetzliche oder tatsächliche Vermutung eingreift.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. K muss beweisen, dass er aktivlegitimiert ist. Muss er daher den Vollbeweis über seine Eigentümerstellung führen?
Nein, das trifft nicht zu!
3. K muss zwar nicht den Vollbeweis über seine Eigentümerstellung führen, er muss aber ggfs nachweisen, dass er unmittelbarer Besitzer ist (§ 1006 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja!
4. Für B als Beweisgegner gibt es keine Möglichkeit diese Vermutungswirkung zu verhindern.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Philipp123
2.8.2024, 19:10:09
Kann ich auch die Vermutung entkräften, indem ich hier im Fall etwa den Gegenbeweis führe, dass der K nicht un
mittelbarer Besitzer ist?