Rechtliche Vermutung (§§ 891, 921, 1006 Abs. 1 S. 1 BGB)

21. November 2024

4,7(5.220 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall wegen Beschädigung seines Pkw gegen B geltend. K behauptet, Eigentümer und damit aktivlegitimiert zu sein. B bestreitet dies. Der auf Klägerseite am Unfall beteiligte Pkw wurde von K gesteuert.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Rechtliche Vermutung (§§ 891, 921, 1006 Abs. 1 S. 1 BGB)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Anspruchsteller K muss grundsätzlich den Vollbeweis für alle anspruchsbegründenden Tatsachen führen, sofern keine gesetzliche oder tatsächliche Vermutung eingreift.

Genau, so ist das!

Es gilt der Grundsatz: Jede Partei trägt für die ihr günstigen Tatsachen die Beweislast. Der Anspruchsteller trägt danach die Beweislast für alle anspruchsbegründenden Tatsachen, der Gegner die Beweislast für die rechtshindernden und -vernichtenden Einwendungen und die rechtshemmenden Einreden. Das strenge Beweismaß des § 286 ZPO verlangt die volle Überzeugung des Gerichts. Sofern gesetzliche oder tatsächliche Vermutungen eingreifen, kommt es aber zu Beweiserleichterungen.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. K muss beweisen, dass er aktivlegitimiert ist. Muss er daher den Vollbeweis über seine Eigentümerstellung führen?

Nein, das trifft nicht zu!

Es gibt mehrere gesetzliche Vermutungstatbestände (z.B. §§ 891, 921, 1006 BGB). Greift die Vermutungswirkung ein, so ist die streitige Tatsache nicht mehr beweisbedürftig, sofern die Vermutung nicht widerlegt wird. Aber beachte: Der Vermutungstatbestand muss feststehen und ggf. bewiesen werden. Erst dann kann die gesetzliche Vermutungsfolge eingreifen. Hier greift die gesetzliche Vermutung des § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB. Danach wird zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache vermutet, dass er Eigentümer der Sache ist. K muss daher nicht den Vollbeweis über seine Eigentümerstellung führen.

3. K muss zwar nicht den Vollbeweis über seine Eigentümerstellung führen, er muss aber ggfs nachweisen, dass er unmittelbarer Besitzer ist (§ 1006 Abs. 1 S. 1 BGB).

Ja!

Damit die gesetzliche Vermutung des § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB eingreift, muss der Vermutungstatbestand feststehen und - sofern streitig - im Rahmen einer Beweisaufnahme geklärt werden. Damit also die Vermutung des § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB eingreift und Eigentümerstellung vermutet wird, muss K beweisen, dass er unmittelbarer Eigenbesitzer war. Sollte B im Prozess den unmittelbaren Besitz des K bestreiten, muss K z.B. durch Vernehmung von Unfallzeugen beweisen, dass er gefahren ist. Dann greift die gesetzliche Vermutung des § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB ein.

4. Für B als Beweisgegner gibt es keine Möglichkeit diese Vermutungswirkung zu verhindern.

Nein, das ist nicht der Fall!

Sofern der Vermutungstatbestand nachgewiesen ist und die gesetzliche Vermutung eingreift, kann der Gegner versuchen den Beweis des Gegenteils zu führen (§ 292 ZPO). B kann hier die Vermutungswirkung nur noch mit dem Beweis des Gegenteils gem. § 292 ZPO verhindern. Dazu ist erforderlich, dass er den vollen Beweis erbringt, dass der Vermutungsbegünstigte (hier K) nicht Eigentümer ist, weil er z.B. nie Eigentum an dem Kfz erworben hat.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

PH

Philipp123

2.8.2024, 19:10:09

Kann ich auch die Vermutung entkräften, indem ich hier im Fall etwa den Gegenbeweis führe, dass der K nicht un

mittelbarer Besitz

er ist?


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen