Referendariat
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)
Tatsächliche Vermutung - Anscheinsbeweis I
Tatsächliche Vermutung - Anscheinsbeweis I
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Mandantin M stürzte auf dem glatten Gehweg. Unstreitig ist, dass der Gehweg vor dem Haus des Nachbarn N an dem Morgen nicht gestreut war. Offen ist, ob M nicht auch gestürzt wäre, wenn gestreut worden wäre.
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Einordnung des Falls
Tatsächliche Vermutung - Anscheinsbeweis I
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Damit eine Schadensersatzklage der M gegen den Nachbarn N Erfolg hat, muss die M grundsätzlich alle anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann die beweisbelastete Partei den Beweis nicht führen, so hat die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs im Grundsatz keine Erfolgsaussichten.
Ja!
3. Auch wenn M zum Beweis der Kausalität jegliche Beweismittel fehlen, so könnte zu ihren Gunsten zumindest der Beweis des ersten Anscheins eingreifen.
Genau, so ist das!
4. Ist es nach der allgemeinen Lebenserfahrung eine typische Folge, dass Menschen auf einem glatten, nicht gestreuten Gehweg stürzen (Anscheinsbeweis)?
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Peter
24.4.2024, 16:29:28
"Futter" für Obersatz/Definition des Anscheinsbeweises in der Klausur gibts auch im Thomas/Putzo § 286 Rn. 12 ff :-)
Nocebo
20.6.2024, 12:15:51
Ich glaube, die Antwort hier ist falsch. Gerade bei dem Anscheinsbeweis ist der Gegenbeweis, d.h. die Erschütterung, erforderlich, aber auch ausreichend. Nicht erforderlich ist der Beweis des Gegenteils. Hier dürfte eine sprachliche Verwechslung vorliegen. Siehe auch hier: https://www.haufe.de/steuern/haufe-steuer-office-excellence/schwarzpahlkekess-fgo-96-freie-beweiswuerdigung-notw-2233-anscheinsbeweis_idesk_PI25844_HI7308483.html
lambogallardo
23.7.2024, 17:08:02
Danke für die aufmerksame Hilfe, @[Nocebo](222699)!