Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes
10. April 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S betreibt einen Onlineshop im Darknet, in dem sie mit Drogen und Waffen handelt. A verkauft sie über die Plattform eine Pistole. Ein halbes Jahr später schießt A seinem Rivalen R mit der Pistole ins Bein.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S könnte sich wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung strafbar gemacht haben, indem sie A die Pistole verkauft hat (§§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1, 27 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat S dem A Hilfe geleistet, indem sie ihm die Waffe verkauft hat?
Ja, in der Tat!
3. S hat die gefährliche Körperverletzung des A billigend in Kauf genommen.
Nein!
4. S bleibt damit straflos.
Nein, das ist nicht der Fall!
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