Täterschaft und Teilnahme: 84 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 84 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Täterschaft und Teilnahme für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt von versuchter Anstiftung, Vollentsorgungsfall

T beauftragt den vermeintlichen Killer K (in Wahrheit ein verdeckter Ermittler), Ts Ex-Frau F zu töten. Als sich der Unterhaltsstreit zwischen T und F entschärft, meint T, er könne sich vielleicht doch mit F einigen. K solle mit der Tat warten. Die Anzahlung könne K behalten.

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Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Abgrenzung sukzessive Beihilfe/Begünstigung

T hat einen Kiosk überfallen (§ 249 StGB) und die Tageseinnahmen mitgenommen. Diese versteckt sie in Tatortnähe in einem Gebüsch. T bittet ihren in alles eingeweihten Bruder B, die Beute zu holen und sicher bei sich zu verstecken. B tut dies, weil er T helfen will.

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Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Neutrale Handlungen

K geht zu ihrer Bank und verlangt, dass die Bankangestellte B Geld über einen anonymen Kapitaltransfer ins Ausland überweist. B erkennt, dass K so Steuern hinterziehen will. Sie nimmt die Überweisung dennoch vor.

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Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Strafmodifizierende besondere persönlichen Merkmale

Der todkranke O will sein Leben beenden und bittet ernsthaft und ausdrücklich um Sterbehilfe. Seine Schwester S wollte ihn sowieso töten, um ihn nicht mehr besuchen zu müssen. Sie bittet Ärztin A vergeblich, das Leben des O nach dessen Wunsch zu beenden. A lehnt entschieden ab.

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Heimliche Abkehr vom gemeinsamen Tatplan

M1 und M2 begehen einen Überfall in der Weise, dass M2 den O körperlich in Schach hält, während M1 in der Wohnung des O nach Geld sucht. Dort nimmt er Bargeld an sich. Danach spiegelt er dem M2 aber vor, nichts gefunden zu haben, da er die Beute für sich behalten will.

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Aufkündigung des Tatentschlusses vor Versuchsbeginn

M2 besorgt Waffen und plant minutiös einen Banküberfall, den er mit M1 begehen will. Da ihm auf dem Weg Bedenken kommen, unternimmt er erfolglos einen verbalen Versuch M1 umzustimmen. M1 erbeutet daher ohne M2 durch besonders schwere räuberische Erpressung Bargeld, wovon M2 einen Anteil bekommt.

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Kein Mittäterexzess

M1 und M2 überfallen O. Sie hoffen, den Widerstand des O ohne erhebliche Gewaltanwendung überwinden zu können. Während M1 den O festhält, durchsucht M2 dessen Rucksack. Da O sich von Beginn an heftig wehrt, misshandelt M1 den O körperlich schwer. Erst als M2 eine Geldbörse findet, flüchten sie.

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Mittäterschaft durch Führen eines Fluchtfahrzeugs

M1, M2 und M3 planen einen Überfall auf O. Wie geplant, fährt M3 seine Komplizen zum Tatort. Dort führen M1 und M2 gemeinschaftlich die Raubtat aus. Danach flüchten sie mit dem Pkw des M3. Die Beute wird gleichmäßig geteilt.

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Additive Mittäterschaft (Klassischer Klausurfall)

M1 und M2 begehen einen Überfall in der Weise, dass M1 dem O einen Kinnhaken verpasst und M2 dem am Boden liegenden O dessen Geldbörse entwendet. M1 und M2 teilen sich die Beute.