Täterschaft und Teilnahme: 84 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 84 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Täterschaft und Teilnahme für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Lockspitzel (agent provocateur) 1

Die verdeckte Ermittlerin E vermutet, dass D hinter einer Einbruchsserie steckt. Sie will ihn auf frischer Tat ertappen und schlägt ihm deswegen einen Einbruch in Vs Villa vor. Das hat E mit V abgesprochen. D wird nach dem Einsteigen in Vs Villa von der Polizei festgenommen.

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Abgrenzung sukzessive Beihilfe/Begünstigung

T hat einen Kiosk überfallen (§ 249 StGB) und die Tageseinnahmen mitgenommen. Diese versteckt sie in Tatortnähe in einem Gebüsch. T bittet ihren in alles eingeweihten Bruder B, die Beute zu holen und sicher bei sich zu verstecken. B kommt der Bitte nach, weil er möchte, dass seine Schwester langfristig über die Beute verfügen kann.

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Heimliche Abkehr vom gemeinsamen Tatplan

M1 und M2 begehen einen Überfall in der Weise, dass M2 den O körperlich in Schach hält, während M1 in der Wohnung des O nach Geld sucht. Dort nimmt er Bargeld an sich. Danach spiegelt er dem M2 aber vor, nichts gefunden zu haben, da er die Beute für sich behalten will.

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Aufkündigung des Tatentschlusses vor Versuchsbeginn

M2 besorgt Waffen und plant minutiös einen Banküberfall, den er mit M1 begehen will. Da ihm auf dem Weg Bedenken kommen, unternimmt er erfolglos einen verbalen Versuch, M1 umzustimmen. M1 erbeutet daher ohne M2 durch besonders schwere räuberische Erpressung Bargeld, wovon M2 einen Anteil bekommt.

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Kein Mittäterexzess

M1 und M2 überfallen O. Sie hoffen, den Widerstand des O ohne erhebliche Gewaltanwendung überwinden zu können. Während M1 den O festhält, durchsucht M2 dessen Rucksack. Da O sich von Beginn an heftig wehrt, misshandelt M1 den O körperlich schwer. Erst als M2 eine Geldbörse findet, flüchten sie.

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Mittäterschaft durch Führen eines Fluchtfahrzeugs

M1, M2 und M3 planen einen Überfall auf O. Wie geplant, fährt M3 seine Komplizen zum Tatort. Dort führen M1 und M2 gemeinschaftlich die Raubtat aus. Danach flüchten sie mit dem Pkw des M3. Die Beute wird gleichmäßig geteilt.

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Additive Mittäterschaft (Klassischer Klausurfall)

M1 und M2 begehen einen Überfall in der Weise, dass M1 dem O einen Kinnhaken verpasst und M2 dem am Boden liegenden O dessen Geldbörse entwendet. M1 und M2 teilen sich die Beute.

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„Täter hinter dem Täter“ 3 – Irrtum über Unrechtsquantifizierung

H bringt T dazu, ein dem O gehörendes Bild zu zerstören, indem sie ihm vorspiegelt, es handele sich um ein wertloses Geschmiere. H selbst weiß jedoch, dass es sich um ein wertvolles Gemälde handelt.