Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)
Einstiegsfall: Fälschung beweiserheblicher Daten
Einstiegsfall: Fälschung beweiserheblicher Daten
15. August 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (9.319 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der wachsende Versandhandel führt dazu, dass Kurierfahrerin T immer mehr Pakete pro Tag ausliefern muss. Um Zeit zu sparen, klingelt T nicht bei K, um seinen bestellten Fernseher auszuliefern, sondern unterzeichnet selbst mit dem Namen des K auf dem elektronischen Lesegerät und fährt davon.
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