Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA
Geschäft/Geschäftsbesorgung - Einführungsfall
Geschäft/Geschäftsbesorgung - Einführungsfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die handwerklich begabte H bemerkt, dass beim nächtlichen Unwetter das Hausdach ihres Nachbarn N beschädigt wurde. Da N nicht erreichbar ist und weitere Regenfälle gemeldet sind, repariert H das Dach. Die Kosten für das Material will H von N ersetzt bekommen.
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Einordnung des Falls
Geschäft/Geschäftsbesorgung - Einführungsfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Damit H einen Anspruch gegen N auf Kostenersatz aus den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) geltend machen kann, müssten zunächst die Grundvoraussetzungen einer echten GoA nach § 677 BGB vorliegen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Erforderlich ist daher zunächst, dass H ein Geschäft besorgt hat. Läge eine solche Geschäftsbesorgung nur vor, wenn H rechtsgeschäftlich für N tätig geworden wäre?
Ja!
3. Stellt die bloße tatsächliche Reparatur des Hausdaches durch H somit eine Geschäftsbesorgung dar?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
LioFlo
25.11.2024, 12:54:00
es lautet einmal die Frage, ob eine Geschäftsbesorgung nur! vorläge, wenn N rechtsgeschäftlich tätig wurde. darauf ist als Antwort Ja! eingespeichert. das ist ein Fehler und widerspricht auch der anschließenden Subsumtion.