Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Voraussetzungen
Fremdheit des Geschäfts – Einführungsfall
Fremdheit des Geschäfts – Einführungsfall
4. April 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Als H das beschädigte Hausdach ihres ortsabwesenden Nachbarn N repariert, findet sie im Haus Ns verängstigte Katze. Aufgrund der weiter zu erwartenden Regenfälle und Überflutungen rettet H die Katze und pflegt sie bei sich, bis N wieder zurück ist.
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Einordnung des Falls
Fremdheit des Geschäfts – Einführungsfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. H möchte nun die Kosten für die Versorgung der Katze von N nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) ersetzt verlangen. Musst Du daher zunächst die Grundvoraussetzungen einer echten GoA nach § 677 BGB prüfen?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem H die Katze gerettet hat, hat sie „ein Geschäft besorgt“ (§ 677 BGB).
Ja!
3. Zudem müsste H das Geschäft „für einen anderen“ (§ 677 BGB) besorgt haben. Setzt dies die Fremdheit des Geschäfts voraus?
Genau, so ist das!
4. Ein Geschäft ist für den Geschäftsführer fremd, wenn es dem Rechts- und Interessenkreis eines anderen angehört.
Ja, in der Tat!
5. Ein objektive fremdes Geschäft liegt also vor, wenn das Geschäft nach außen erkennbar in den Rechts- und Interessenkreis eines anderen fällt. Ist das hier bei der Rettung der Katze der Fall?
Ja!
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