
Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung – Tätigwerden für den Nachbarn
F bemerkt, dass das Gartenhaus seines urlaubsabwesenden Nachbarn N in Brand geraten ist. Schnell löscht F den Brand, um den N vor größeren Schäden zu bewahren. F will nun von N die zur Brandlöschung notwenigen Kosten ersetzt haben.