Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA
Fremdgeschäftsführungswille – Einführungsfall
Fremdgeschäftsführungswille – Einführungsfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
N kommt aus dem Urlaub zurück. H erzählt ihm, dass H Ns verängstigte Katze aus Ns Haus vor den zu erwartenden Regenfälle und Überflutungen gerettet und einige Tage gepflegt hat. H bittet N, ihr die entstandenen Versorgungskosten zu erstatten.
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Einordnung des Falls
Fremdgeschäftsführungswille – Einführungsfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. N ist der Meinung, er müsse nichts bezahlen, da er H schließlich nicht darum gebeten hat, die Katze zu pflegen. Hat H einen vertraglichen Anspruch auf Ersatz ihrer Kosten gegen N?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. H hat durch die Rettung der Katze „ein Geschäft besorgt“. Zudem war dieses Geschäft für H objektiv fremd, da es allein im Interessenkreis des N lag. Muss H zusätzlich mit Fremdgeschäftsführungswillen gehandelt haben (vgl. § 677 BGB)?
Ja, in der Tat!
3. Erforderlich ist also, dass H in dem Bewusstsein und mit dem Willen handelt, in fremdem Interesse tätig zu werden.
Ja!
4. Wusste der Geschäftsführer, dass das Geschäft objektiv zu einem fremden Interessenkreis gehört, besteht Einigkeit darüber, dass zu vermuten ist, dass er auch mit dem Willen handelte, das Geschäft für den anderen zu tätigen. Handelte H danach mit Fremdgeschäftsführungswillen?
Genau, so ist das!
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