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Glaubensfreiheit beim Tragen religiöser Symbole in behördeninterner Tätigkeit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen
Bundesland B erlässt ein Gesetz, das es im Einzelfall ermöglicht, Lehrerinnen im Dienst das Kopftuch zu verbieten. Kopftuch-Trägerin A verbreitet im Unterricht gefährliche islamistische Propaganda. Lehrerin C, ebenfalls mit Kopftuch, verhält sich neutral und stets vorbildlich. Die öffentliche Schule S verbietet A das Kopftuch, C nicht.

Kopftuchtragen in der Kindertagesstätte – Eingriff in die Glaubensfreiheit einer Erzieherin?
Erzieherin E ist muslimischen Glaubens und trägt während ihrer Arbeit in einer kommunalen Kindertagesstätte aus religiösen Gründen ein Kopftuch. Chef C mahnt E mit Verweis auf § 7 des Kindertagesbetreuungsgesetzes ab, welches ein Neutralitätsgebot für Kindertagesstätten postuliert. E klagt erfolglos auf Entfernung der Abmahnung aus ihrer Akte und zieht sodann vor das BVerfG.