Zweckmäßigkeit - Stufenklage III
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwältin A hat für Mandant M eine Stufenklage (§ 254 ZPO) gegen B erhoben. Noch bevor B auf der 1. Stufe zur Auskunftserteilung verurteilt wird, erklärt er im Prozess eine negative Auskunft.
Einordnung des Falls
Zweckmäßigkeit - Stufenklage III
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist es zweckmäßig, wenn A nun die komplette Stufenklage für erledigt erklärt?
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Nein, das ist nicht der Fall!
2. Es ist deshalb zweckmäßig, die komplette Stufenklage dahingehend zu ändern, dass nunmehr Feststellung der Kostentragungspflicht des Gegners B begehrt wird (§ 256 Abs. 1 ZPO).
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Ja, in der Tat!
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Hilfloser Melancholiker
17.4.2024, 12:40:40
Die Aufgabe enthält keinen Hinweis darauf, ob die negative Auskunft des Beklagten auch inhaltlich richtig ist. Das würde ja darüber entscheiden, wie ich als Kläger weiter vorgehe. Wie wäre das, wenn ich an den Inhalt der Auskunft nicht glaube?