Referendariat
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)
Zweckmäßigkeit - Singuläre Klage gegen Dritten
Zweckmäßigkeit - Singuläre Klage gegen Dritten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mandant M hat bereits Klage gegen G erhoben. Nun erscheint M bei Anwältin A und trägt schlüssig vor, dass ihm auch Ansprüche gegen einen Dritten D zustehen. D ist weder Streitgenosse des G, noch kommt eine alternative Haftung zwischen G und D in Betracht.
Diesen Fall lösen 73,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zweckmäßigkeit - Singuläre Klage gegen Dritten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A wird M raten, den D im Wege der Streitverkündung in den laufenden Prozess einzubeziehen, um so auch die Ansprüche des M gegen D geltend zu machen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. A wird M raten, den D im Wege der Mitverklagung in den Prozess einzubeziehen, um so die Ansprüche des M gegen D geltend zu machen.
Nein!
3. A wird M daher raten, eine gesonderte Klage gegen D zu erheben.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.