Zweckmäßigkeit - Teilklage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mandant M kommt zu Anwältin A. M trägt schlüssig vor, dass ihm ein Schadensersatzanspruch gegen B zusteht. Es ist allerdings nicht 100% sicher, ob er die Schadenshöhe in vollem Umfang nachweisen kann. A überlegt nun, welches Vorgehen zweckmäßig ist.
Einordnung des Falls
Zweckmäßigkeit - Teilklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M muss sich zwingend entscheiden, ob er den Anspruch in voller Höhe oder überhaupt nicht einklagen will.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Wird A dem M daher raten, zunächst nur eine Teilklage zu erheben.
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Nein!