Referendariat
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)
Zweckmäßigkeit - Teilklage
Zweckmäßigkeit - Teilklage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mandant M kommt zu Anwältin A. M trägt schlüssig vor, dass ihm ein Schadensersatzanspruch gegen B zusteht. Es ist allerdings nicht 100% sicher, ob er die Schadenshöhe in vollem Umfang nachweisen kann. A überlegt nun, welches Vorgehen zweckmäßig ist.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zweckmäßigkeit - Teilklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M muss sich zwingend entscheiden, ob er den Anspruch in voller Höhe oder überhaupt nicht einklagen will.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wird A dem M daher raten, zunächst nur eine Teilklage zu erheben.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Nocebo
23.7.2024, 13:38:04
In der ersten Antwort werden noch die Vorteile der Teilklage geschildert, die auch hier einschlägig sind. Aus dem Sachverhalt ergibt sich keinerlei Verjährungsproblematik. Es ist überhaupt nicht ersichtlich, warum keine Teilklage zu empfehlen ist. Jedenfalls ist eine Teilklage genauso richtig wie eine Klage gerichtet auf die gesamte Summe.
Max von Saas
26.7.2024, 08:26:38
Sehe ich auch so. Es ist einer dieser Aufgaben, bei der man aus didaktischen Gründen falsch antworten soll
Entenpulli
5.10.2024, 12:15:30
Sehe ich genau so. Erst recht, weil man keine Infos darüber hat, wieso man die Klage nicht bei erfolgsversprecehndem Prozessverlauf nicht noch nachträglich erweitern können sollte und auch unklar ist, wie viel % der Summe sicher beweisbar sind (also auch unklar ist, wie hoch das Prozesskostenrisiko des Anwalts ausfällt).