Referendariat
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)
Zweckmäßigkeit - Teilklage
Zweckmäßigkeit - Teilklage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mandant M kommt zu Anwältin A. M trägt schlüssig vor, dass ihm ein Schadensersatzanspruch gegen B zusteht. Es ist allerdings nicht 100% sicher, ob er die Schadenshöhe in vollem Umfang nachweisen kann. A überlegt nun, welches Vorgehen zweckmäßig ist.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zweckmäßigkeit - Teilklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M muss sich zwingend entscheiden, ob er den Anspruch in voller Höhe oder überhaupt nicht einklagen will.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wird A dem M daher raten, zunächst nur eine Teilklage zu erheben.
Nein!
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