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Grundrechtsbindung beim Vollzug völkerrechtlicher Verträge
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Grundrechtsberechtigung privater Unternehmen bei 100% kommunaler Beteiligung?
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in K-Stadt wird von der K-Bahn GmbH betrieben. Deren Gesellschaftsanteile liegen zu 100% in der Hand von K-Stadt. Weil die Bundesregierung Zuschüsse zum ÖPNV kürzt, gerät die K-Bahn GmbH in finanzielle Schieflage. Sie will gegen die Kürzung vorgehen und beruft sich dafür auf die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und die Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG).