Allgemeine Grundrechtslehren: 54 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 54 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Allgemeine Grundrechtslehren für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Klassischer Eingriff: Judikative
Klassischer Eingriff: Definition & Fallbeispiele

Grundrechtsbindung beim Vollzug völkerrechtlicher Verträge

GR-Bindung beim Vollzug der EMRK
Prinzessin P genießt hohes öffentliches Interesse und wird täglich von Kameras verfolgt. Als ein Bild der P aus dem Krankenhaus veröffentlicht wird, klagt sie. Da der Schutzbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) weiter greift als deutsche Grundrechte, beruft sie sich vor dem BVerfG direkt darauf.

Grundrechtsbindung beim Vollzug unionsrechtlich determinierter und offengelassener Gesetze
Grundrechtsbindung bei Maßnahmen deutscher Behörden auf ausländischem Staatsgebiet

Ausnahmen vom Konfusionsargument – Wissenschaftsfreiheit juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Grundrechtsbindung privater Unternehmen bei Beteiligung eines ausländischen Staats?

Grundrechtsbindung privater Unternehmen bei 50% oder weniger staatlicher Beteiligung?

Grundrechtsbindung privater Unternehmen bei mehrheitlicher Staatsbeteiligung?

Grundrechtsberechtigung privater Unternehmen bei 100% kommunaler Beteiligung?
Grundrechtsberechtigung juristischer Personen des öffentlichen Rechts bei neuem Höchstalter?

Grundrechtsbindung der Judikative

Grundrechtsbindung der Legislative
Grundrechtsbindung der Exekutive

Religionsfreiheit von Richtern im Sonderstatusverhältnis

Grundrechtsberechtigung von Lehrern im Sonderstatusverhältnis

Sonderstatusverhältnis von Schülern – Grundrechtsberechtigung in der Schule

Grundrechtsstellung von Soldaten im Dienst
Grundrechtsberechtigung von Gefangenen im Sonderstatusverhältnis

Grundrechtsschutz durch Organisation und Verfahren
Geflüchteter G musste aufgrund von politischer Verfolgung aus seinem Heimatland fliehen und begehrt in Deutschland Asyl nach Art. 16a GG. Das zuständige Gericht missachtet jedoch alle in Art. 16a GG normierten Aspekte des Verfahrens.

Objektiv-rechtliche Dimension der Grundrechte: Einrichtungsgarantie
Der neuen Bundesregierung ist das klassische Institut der Ehe schon lange ein Dorn im Auge, weshalb sie kurzerhand eine Mehrheit im Bundestag bildet und die Ehe per Gesetz abschafft. Braut B, deren Märchenhochzeit kurz bevorsteht, ist außer sich.

Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Privatrechtsverhältnis

Schutzpflichtfunktion der Grundrechte bei akuter Gefahr im Privatrechtsverhältnis
Schutzpflichtendimension der Grundrechte – Schutz vor Gefährdungen durch Dritte

Mitwirkungsrechte als Grundrechtsfunktion

Teilhaberechtliche Dimension der Grundrechte

Gleichheitsrechtliche Dimension der Grundrechte – Ungleichbehandlung von Hundebesitzern

Abwehrrechtliche und leistungsrechtliche Dimension der Grundrechte – akzessorische Leistungsrechte

Leistungsrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Art. 6 Abs. 5 GG)

Leistungsrechtliche Dimension der Grundrechte

Abwehrrechtliche Dimension der Grundrechte – Glaubensfreiheit
Abwehrrechtliche Dimension der Grundrechte
Stadionverbot-Fall (BVerfG, 11.04.2018): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zu Stadionverboten befasst sich mit der Frage, ob die Grundrechte des Grundgesetzes auch zwischen Privaten eine gewisse Wirkung entfalten können – man spricht von der Ausstrahlungswirkung der Grundrechte im Zivilrecht bzw. der mittelbaren Drittwirkung zwischen Privaten. Im Fall hatte der Betreiber eines Fußballstadions gegen ein Mitglied der gewaltbereiten Ultra-Szene ein bundesweites Stadionverbot verhängt. Dagegen wehrt sich der Ultra erfolglos vor den Zivilgerichten und erhebt anschließend Verfassungsbeschwerde. Kern des Falles ist die Frage, ob der Ultra gegen den privaten Stadionbetreiber aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) einen Anspruch hat, genauso wie alle anderen Fußballfans ins Stadion eingelassen zu werden. Grundsätzlich binden die Grundrechte nur die Staatsgewalt, nicht jedoch Private. Anders ist es bei der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht sieht hier einen Ausnahmefall, in dem der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) mittelbare Drittwirkung entfaltet, weil der private Stadionbetreiber sein Stadion einem großen Publikum ohne Ansehen der Person für den allgemein kommunikativen Gebrauch eröffnet hat. Will der Stadionbetreiber den Ultra dennoch ausschließen, muss ein sachlicher Grund hierfür vorliegen.
Bagatelleingriffe – kein klassischer Eingriff durch Exekutive
Eingriff durch faktische hoheitliche Maßnahmen – moderner Eingriffsbegriff (Art. 2 Abs. 1 GG)
Klassischer Eingriff durch Exekutive bei Platzverweis
Grundrechtsmündigkeit von Minderjährigen
Grundrechtsberechtigung und sachlicher Schutzbereich – Fall zur Eröffnung bei Art. 12 Abs. 1 GG
Mittelbare Drittwirkung des Gleichheitssatzes beim Hausverbot eines Hoteliers für einen NPD-Funktionär
Mittelbare Drittwirkung von Grundrechten („Bierdosenflashmob für die Freiheit“)
Schutz des Lebens ab Feststellung des Hirntods
Schutz des Lebens bei Ausbleiben des Hirntods
Schutz des Lebens ab der Imprägnation bei Embryonenforschung?
Schutz des Lebens ab Einnistung der Eizelle (Nidation)
Persönlicher Schutzbereich – juristische Personen aus EU-Mitgliedstaaten
Persönlicher Schutzbereich: Ausländische juristische Personen des Privatrechts
Persönlicher Schutzbereich – Erstreckung auf Personengesellschaften (§ 19 Abs. 3 GG)
Persönlicher Schutzbereich – inländische juristische Personen des Privatrechts
Persönlicher Schutzbereich – juristische Personen nach Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Persönlicher Schutzbereich eines Deutschen-Grundrechts: Deutsche und EU-Bürger
Persönlicher Schutzbereich eines Deutschen-Grundrechts: Deutsche und Nicht-EU-Bürger
Persönlicher Schutzbereich eines Jedermann-Grundrechts: Geschäftsunfähigkeit
Persönlicher Schutzbereich eines Jedermann-Grundrechts – natürliche Personen
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