Referendariat: Prozessrecht
Die ZVR-Klausur
Einführung
Ablauf einer Forderungspfändung bis zur Einziehungsklage
Ablauf einer Forderungspfändung bis zur Einziehungsklage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Handwerkerin H möchte ein Zahlungsurteil gegen ihren Kunden K vollstrecken. Eine Vollstreckungsklausel hat sie schon und das Urteil wurde K bereits zugestellt. H weiß, dass K einen Kaufpreiszahlungsanspruch gegen D hat und möchte daher in diesen vollstrecken.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ablauf einer Forderungspfändung bis zur Einziehungsklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Um in die Forderung des K gegen D zu vollstrecken, muss H einen Pfändungsbeschluss beantragen (vgl. § 828ff. ZPO).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Verwertung einer gepfändeten Forderung erfolgt durch einen Überweisungsbeschluss. Kann H hierbei wählen, ob ihr die Kaufpreisforderung „an Zahlungs statt“ oder „zur Einziehung“ überwiesen werden soll (§ 835 Abs. 1 ZPO)?
Ja!
3. H muss also einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Ist für den Erlass eines solchen das Prozessgericht des ersten Rechtszugs zuständig (§ 828 Abs. 1 ZPO)?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Auch die Pfändung einer Forderung hat grundsätzlich zwei Folgen: Es tritt Verstrickung ein und ein Pfändungspfandrecht entsteht.
Ja, in der Tat!
5. Auf Antrag der H ergeht ein PfüB, durch den die Kaufpreisforderung des K gegen D gepfändet und der H zur Einziehung überwiesen wird. Kann H die gepfändete Forderung nun gegen D vollstrecken?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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