(Fall) Erbfähigkeit - Grundfall - Natürliche Person
25. Januar 2025
3 Kommentare
4,6 ★ (4.810 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Münchener Modezar M bestimmt seinen einstigen Förderer und Geschäftspartner G zu seinem Haupterben. Eines Nachts wird M ermordet.
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Einordnung des Falls
(Fall) Erbfähigkeit - Grundfall - Natürliche Person
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G ist erbfähig.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
iustus
30.7.2021, 22:44:54
Welche Zeitpunkt ist für den Tod eigl Maßgeblich? Herztod oder Hirntod?
Taylaw
6.9.2021, 14:41:33
Grundsätzlich ist der Hirntod maßgeblich :) Als Ausnahme zu diesem Grundsatz sollte man § 9 VerschollenhG im Hinterkopf behalten.
Lukas_Mengestu
9.12.2021, 11:50:59