Zivilrechtliche Nebengebiete

Erbrecht

Einführung

(Fall) Erbfähigkeit - Grundfall - Natürliche Person

(Fall) Erbfähigkeit - Grundfall - Natürliche Person

21. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Münchener Modezar M bestimmt seinen einstigen Förderer und Geschäftspartner G zu seinem Haupterben. Eines Nachts wird M ermordet.

Diesen Fall lösen 97,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

(Fall) Erbfähigkeit - Grundfall - Natürliche Person

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. G ist erbfähig.

Ja, in der Tat!

Erbfähigkeit ist die Fähigkeit, Erbe zu sein. Da im Zeitpunkt des Todes des Erblassers dessen Rechte und Pflichten auf den Erben übergehen sollen, muss dieser zum Zeitpunkt des Erbfalls rechtsfähig sein. G ist rechtsfähig (§ 1 BGB) und daher erbfähig. Er beerbt M.
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