Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Einführung
Ablauf einer Zwangsversteigerung - Beschlagnahme und Verwertung
Ablauf einer Zwangsversteigerung - Beschlagnahme und Verwertung
3. April 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (6.861 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Handwerkerin H möchte ein Zahlungsurteil gegen ihren Kunden K vollstrecken. Eine Vollstreckungsklausel hat sie schon und das Urteil wurde K bereits zugestellt. H weiß, dass K Eigentümer eines kleinen Waldgrundstücks ist und möchte daher in dieses vollstrecken.
Diesen Fall lösen 80,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ablauf einer Zwangsversteigerung - Beschlagnahme und Verwertung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Zwangsvollstreckung eines Zahlungstitels in das unbewegliche Vermögen hat der Vollstreckungsgläubiger die Wahl zwischen drei verschiedenen Vollstreckungsarten (§ 866 Abs. 1 ZPO).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. H möchte durch Zwangsversteigerung in das Waldgrundstück des K vollstrecken und weiß, dass sie dies beim zuständigen Vollstreckungsorgan beantragen muss. Ist das Grundbuchamt zuständig (§ 1 Abs. 1 ZVG)?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Sofern die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, erlässt das Vollstreckungsgericht einen Beschluss, durch den es die Zwangsversteigerung anordnet (§§ 15, 20 Abs. 1 ZVG).
Ja!
4. Der Anordnungsbeschluss gilt als Beschlagnahme des Grundstücks (§ 20 Abs. 1 ZVG). Umfasst die Beschlagnahme allein das Grundstück (vgl. § 20 Abs. 2 ZVG)?
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Der Anordnungsbeschluss bzw. die darin liegende Beschlagnahme hat die Wirkung eines Veräußerungsverbots (§ 23 Abs. 1 S. 1 ZVG).
Ja, in der Tat!
6. Das Waldgrundstück des K wurde beschlagnahmt. Bei der Zwangsversteigerung erhält der Meistbietende M den Zuschlag (§ 81 Abs. 1 ZVG). Hat er dadurch bereits das Eigentum erworben (§ 90 Abs. 1 ZVG)?
Ja!
7. Nach der Zwangsversteigerung verweigert K, das Grundstück zu räumen und an M herauszugeben. Muss M nun gegen K auf Räumung und Herausgabe klagen, um in den Besitz des Grundstücks zu gelangen (vgl. § 93 ZVG)?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lorenz
5.11.2024, 15:34:58

2cool4lawschool
23.1.2025, 17:45:33
Hey Lorenz, genau so verstehe ich das auch! In beiden Fällen entsteht dann das
hoheitliche Gewaltverhältnis, das es zur "Verwertung" braucht.
Milanesia
16.11.2024, 19:36:03
Im folgenden Satz ist ein Fehler enthalten. Es wird statt § 817 Abs. 1 S. 3, §
156 BGB§ 917 Abs. 1 S.3 ZPO, §
156 BGBgenannt. "Anders verhält es sich bei der öffentlichen Versteigerung einer beweglichen Sache: Dort kommt durch den Zuschlag zunächst nur ein öffentlich-rechtlicher, kaufähnlicher Vertrag zustande (§ 917 Abs. 1 S. 3 ZPO, §
156 BGB), der für den Meistbietenden nur einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums begründet (=
Verpflichtungsgeschäft). "

CR7
26.1.2025, 11:34:10
Hey, habt ihr in diesem Kapitel auch einen Fall, der die Thematik des Haftungsverbands der Hypothek umfasst? Ich finde über die Suche leider nichts. Konkret suche ich einen Fall, indem der Gläubiger etwa in ein Zubehör vollstrecken möchte, welches aber nur mit dem unbeweglichen Vermögen gemeinsam gepfändet werden kann (§ 865 ZPO).

CR7
26.1.2025, 11:34:10
Hey, habt ihr in diesem Kapitel auch einen Fall, der die Thematik des Haftungsverbands der Hypothek umfasst? Ich finde über die Suche leider nichts. Konkret suche ich einen Fall, indem der Gläubiger etwa in ein Zubehör vollstrecken möchte, welches aber nur mit dem unbeweglichen Vermögen gemeinsam gepfändet werden kann (§ 865 ZPO).

CR7
26.1.2025, 11:34:10
Hey, habt ihr in diesem Kapitel auch einen Fall, der die Thematik des Haftungsverbands der Hypothek umfasst? Ich finde über die Suche leider nichts. Konkret suche ich einen Fall, indem der Gläubiger etwa in ein Zubehör vollstrecken möchte, welches aber nur mit dem unbeweglichen Vermögen gemeinsam gepfändet werden kann (§ 865 ZPO).

CR7
26.1.2025, 11:34:13
Hey, habt ihr in diesem Kapitel auch einen Fall, der die Thematik des Haftungsverbands der Hypothek umfasst? Ich finde über die Suche leider nichts. Konkret suche ich einen Fall, indem der Gläubiger etwa in ein Zubehör vollstrecken möchte, welches aber nur mit dem unbeweglichen Vermögen gemeinsam gepfändet werden kann (§ 865 ZPO).

CR7
26.1.2025, 11:34:13
Hey, habt ihr in diesem Kapitel auch einen Fall, der die Thematik des Haftungsverbands der Hypothek umfasst? Ich finde über die Suche leider nichts. Konkret suche ich einen Fall, indem der Gläubiger etwa in ein Zubehör vollstrecken möchte, welches aber nur mit dem unbeweglichen Vermögen gemeinsam gepfändet werden kann (§ 865 ZPO).