Strafrecht

BT 6: Urkundsdelikte u.a.

Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)

Subjektiver Tatbestand: staatlicher Straf- und Bußgeldanspruch

Subjektiver Tatbestand: staatlicher Straf- und Bußgeldanspruch

29. August 2025

3 Kommentare

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leichtmittelschwer

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T wird nach einer ausgelassenen Feier auf dem Münchener Oktoberfest mit einer BAK von 2 Promille auf dem Fahrrad erwischt. Später entwendet T die Strafakte während eines Praktikums bei der Staatsanwaltschaft und vernichtet sie, um einer Geldstrafe zu entgehen.

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