Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)
Subjektiver Tatbestand: staatlicher Straf- und Bußgeldanspruch
Subjektiver Tatbestand: staatlicher Straf- und Bußgeldanspruch
29. August 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T wird nach einer ausgelassenen Feier auf dem Münchener Oktoberfest mit einer BAK von 2 Promille auf dem Fahrrad erwischt. Später entwendet T die Strafakte während eines Praktikums bei der Staatsanwaltschaft und vernichtet sie, um einer Geldstrafe zu entgehen.
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