Einführung "Kommunalpolitisches Engagement"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 21-jährige Studentin S wohnt seit drei Jahren in der kreisfreien Stadt Stunkstadt. Sie ist französische Staatsangehörige. S ist überzeugt: Auf kommunaler Ebene kann sie sich viel effektiver als anderswo für ihre politischen Anliegen einsetzen. Sie fragt sich nun, wie und wo sie sich kommunalpolitisch engagieren kann.
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Einordnung des Falls
Einführung "Kommunalpolitisches Engagement"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S ist Einwohnerin von Stunkstadt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. S ist Bürgerin von Stunkstadt.
Ja!
3. Das wichtigste Organ der Gemeinde ist die Gemeindeversammlung.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Hauptorgane der Gemeinde sind der Rat und der Bürgermeister.
Ja, in der Tat!
5. Die Gemeindeorgane sind und heißen in kreisfreien Städten gleich wie in kreisangehörigen Gemeinden.
Nein!
6. S darf die Ratsmitglieder und den Oberbürgermeister wählen.
Genau, so ist das!
7. S darf sich als Ratsmitglied wählen lassen.
Ja, in der Tat!
8. S darf sich als Oberbürgermeisterin von Stunkstadt wählen lassen.
Nein!
9. S kann auf kommunaler Ebene auch von Instrumenten direkter Demokratie Gebrauch machen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Loosi
18.10.2024, 16:31:06
Ich glaube ihr habt beim passiven Wahlrecht einen kleinen Fehler drin oder? Gem. § 12 I KWahlG NRW ist derjenige wählbar, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht das 16.