Grundfall: Ausgleichsforderung, § 1378 BGB

21. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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M und F sind verheiratet und leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie wollen sich scheiden lassen. Vor Eheschluss hat M ein Vermögen von €60.000, bei Scheidung €70.000. F hatte vor der Heirat €20.000. Aufgrund kluger Aktienspekulationen hat F nun €100.000.

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