Zivilrechtliche Nebengebiete
Familienrecht
Zugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche
Lebensversicherungssumme als privilegierter Erwerb?
Lebensversicherungssumme als privilegierter Erwerb?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Adam und Eva sind verheiratet. Ihr Sohn Kain setzte Eva während der Ehe als Begünstigte seiner Lebensversicherung ein. Kain stirbt, Eva wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Adam und Eva wollen sich nun scheiden lassen. Adam hat keinen Zugewinn, Eva nur die Versicherungssumme.
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Einordnung des Falls
Lebensversicherungssumme als privilegierter Erwerb?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Auszahlung der Versicherungssumme eine Schenkung i.S.d. § 1374 Abs. 2 Alt. 3 BGB?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat Eva die Versicherungssumme aufgrund einer Erbschaft erworben (§ 1374 Abs. 2 Alt. 1 BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Nach dem BGH ist jedoch die Auszahlung der Summe aus einer Lebensversicherung „erbrechtsähnlich“ und fällt deshalb auch unter § 1374 Abs. 2 BGB.
Ja!
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