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Beteiligten- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz
Sachverhalt
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Rechtsschutzbedürfnis als Zulässigkeitsvoraussetzung
In Lawras Lerngruppe geht es heute um die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO. Die Freunde möchten zunächst wiederholen, was es mit dem Rechtsschutzbedürfnis auf sich hat.

Vorheriger Antrag bei der Behörde als Zulässigkeitsvoraussetzung (§ 80 Abs. 6 S. 1 VwGO)
Behörde B ordnet an, dass Restaurantbetreiberin G ihr Restaurant schließen muss und erklärt die Maßnahme für sofort vollziehbar. Ohne vorher mit der Behörde Kontakt aufzunehmen, wendet sich G an das Verwaltungsgericht.