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Vorheriger Antrag bei der Behörde als Zulässigkeitsvoraussetzung (§ 80 Abs. 6 S. 1 VwGO)

einfach
schwer78 % lösen richtig
9. Juli 2026
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Behörde B ordnet an, dass Restaurantbetreiberin G ihr Restaurant schließen muss und erklärt die Maßnahme für sofort vollziehbar. Ohne vorher mit der Behörde Kontakt aufzunehmen, wendet sich G an das Verwaltungsgericht.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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