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Vorheriger Antrag bei der Behörde als Zulässigkeitsvoraussetzung (§ 80 Abs. 6 S. 1 VwGO)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Bauherr B ist großer Star Wars-Fan. Er möchte ein Haus in Form des Todessterns errichten. Nachbar N will gegen die erteilte Baugenehmigung vorgehen. N wendet sich an das Verwaltungsgericht, ohne vorher mit der zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen.