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Stellvertretung bei einem höchstpersönlichen Anspruch?
einfach
schwer87 % lösen richtig
16. Juni 2026
11 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheEltern E1 und E2 übertragen ihrem Sohn S ein Hausgrundstück und behalten sich im notariellen Vertrag ein Rückforderungsrecht vor, falls S vor ihnen verstirbt. Der Anspruch ist laut Vertrag „höchstpersönlicher Natur”. Die Eltern können ihn zudem „nur innerhalb eines Jahres geltend machen”. Als S stirbt, fordert die Anwältin der Eltern (A) von S' Alleinerbin D die Rückauflassung.
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