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Begriffsbestimmung politischer Parteien – Notwendigkeit und verfassungsrechtlicher Rahmen
Sachverhalt
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Dauerhaftigkeit als Voraussetzung des Parteienbegriffs
Die Gruppe „Zweimal ist einmal zu viel“ plant, an der nächsten Bundestagswahl teilzunehmen, um ein einmaliges, bundesweites Fest auf die Beine zu stellen. Unabhängig vom Wahlergebnis will sie nach den Wahlen ihre Aktivitäten einstellen.

Zielsetzung der Parlamentsvertretung als Kriterium des Parteienbegriffs
Eine lokale Bürgergruppe gründet die „Grüne Kommune“, um ausschließlich bei Kommunalwahlen für den Ausbau von Bade- und Grünflächen anzutreten. Sie hat nicht die Absicht, an Bundestagswahlen teilzunehmen.