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Verhältnis wirklicher Wille und objektives Interesse – „Unvernünftiges Geschäft“
Sachverhalt
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Wirklicher Wille (nicht) geäußert?
Die G beobachtet, wie der Hund der Nachbarin N von dieser unbemerkt durch das offene Fenster nach draußen springt und davon rennt. Als G versucht, das Tier für die N wieder einzufangen, beißt der Hund sie in die Hand.
Verhältnis objektives Interesse und wirklicher Wille des Geschäftsführers
Hobbygärtner H entscheidet aus einer Laune heraus, dass er seine Blumen nicht mehr gießen möchte, damit diese verrotten. Sein Nachbar N kann nicht nachvollziehen, warum H plötzlich seine schönen Blumen verkümmern lassen will und gießt sie daher für ihn. Dabei beschmutzt er seine Hose.