Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Rechtsfolgen
Verhältnis objektives Interesse und wirklicher Wille des Geschäftsführers
Verhältnis objektives Interesse und wirklicher Wille des Geschäftsführers
30. August 2025
9 Kommentare
4,7 ★ (15.410 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hobbygärtner H entscheidet aus einer Laune heraus, dass er seine Blumen nicht mehr gießen möchte, damit diese verrotten. Sein Nachbar N kann nicht nachvollziehen, warum H plötzlich seine schönen Blumen verkümmern lassen will und gießt sie daher für ihn. Dabei beschmutzt er seine Hose.
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