Zivilrecht

Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Die echte GoA – Rechtsfolgen

Verhältnis objektives Interesse und wirklicher Wille des Geschäftsführers

Verhältnis objektives Interesse und wirklicher Wille des Geschäftsführers

30. August 2025

9 Kommentare

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Hobbygärtner H entscheidet aus einer Laune heraus, dass er seine Blumen nicht mehr gießen möchte, damit diese verrotten. Sein Nachbar N kann nicht nachvollziehen, warum H plötzlich seine schönen Blumen verkümmern lassen will und gießt sie daher für ihn. Dabei beschmutzt er seine Hose.

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