Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Rechtsfolgen
Wirklicher Wille (nicht) geäußert?
Wirklicher Wille (nicht) geäußert?
16. April 2025
14 Kommentare
4,7 ★ (14.371 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die G beobachtet, wie der Hund der Nachbarin N von dieser unbemerkt durch das offene Fenster nach draußen springt und davon rennt. Als G versucht, das Tier für die N wieder einzufangen, beißt der Hund sie in die Hand.
Diesen Fall lösen 93,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wirklicher Wille (nicht) geäußert?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G verlangt nun von N Ersatz der Heilbehandlungskosten für die Bisswunde. Scheitert ein Anspruch aus GoA bereits an den Grundvoraussetzungen aus § 677 BGB?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Damit ein Aufwendungsersatz nach §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB besteht, muss die GoA berechtigt im Sinne des § 683 S. 1 BGB sein.
Ja!
3. Wenn der wirkliche Wille des Geschäftsherrn nicht feststellbar ist, scheidet eine berechtige GoA aus (§ 683 S. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Entspricht die Geschäftsführung dem zum Ausdruck gebrachten wirklichen Willen der N?
Nein!
5. Ist die GoA hier berechtigt im Sinne des § 683 S. 1 BGB?
Ja, in der Tat!
6. Kann G somit die Heilbehandlungskosten für die Bisswunde an ihrer Hand von N ersetzt verlangen (§§ 677, 683 S. 1, 670 BGB)?
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Rick-energie🦦
15.6.2022, 15:46:02
Zieht man den Gedanken der risikotypischen Begleitschäden nicht aus § 110 Abs. 1 HBG analog?

Lukas_Mengestu
15.6.2022, 17:04:35
Hallo Rick-dich, nach gefestigter Rechtsprechung sind
risikotypische Begleitschädenersatzfähig. Überwiegend wird hierbei auf § 670 S. 1 BGB analog abgestellt (BeckOGK/Thole, 15.2.2022, BGB § 683 Rn. 39). §
110 HGBwird dabei zur Bestimmung herangezogen, wann ein Schaden dem Auftrag zuzuordnen ist und § 670 HGB analog anzuwenden ist (so MüKoBGB/Schäfer, 8. Aufl. 2020, BGB § 670 Rn. 17). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Steinfan
28.3.2024, 19:23:32
Nach MoPeG § 716 I BGB nF.

Wesensgleiches Minus
24.1.2025, 14:46:54
Wie ist das objektive Interesse des Geschäftsherrn zu beurteilen, wenn der geschäftsführer für diesen eine schuld aus einem vertrag mit einem dritten tilgt (267 I BGB) und sich danach erst herausstellt, dass dieser vertrag ex-tunc nichtig ist? ist das objektive interesse aufgrund der ex-tunc wirkung dann zu verneinen?

rubenrubenruben
19.2.2025, 09:58:46
Muss in der Normkette für den Anspruch auf Aufwendungsersatz zum Ausdruck gebracht werden, dass §
670 analogangewandt wird?
flexxiero
11.3.2025, 13:00:09
Naja @[rubenrubenruben](244746), der § 683 S. 1 verweist ja inhaltlich auf den § 670. Daher liegt ja keine planwidrige Regelungslücke vor. Lieben Gruß

Kathi
1.3.2025, 15:53:55
Hi, könnte der Anspruch aus der berechtigten GoA auch der Krankenkasse zustehen, die in der Regel die Behandlungskosten zunächst übernimmt?
leon.
4.4.2025, 12:09:04
Vorliegend soll zwar eine andere Thematik im Schwerpunkt behandelt werden, allerdings wäre ggf. ein Vertiefungshinweis auf § 833 zwecks venetzten Lernens noch sinnvoll :)