Landesrecht (im Aufbau)
Kommunalrecht NRW
Der Bürgermeister
Ordnungsruf durch den Bürgermeister (§ 51 Abs. 1 GO) - "Das Ermächtigungsgesetz"
Ordnungsruf durch den Bürgermeister (§ 51 Abs. 1 GO) - "Das Ermächtigungsgesetz"
19. Juli 2025
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Der Rat der kreisfreien Stadt Stunkstadt diskutiert die Wiedereinführung einer 3 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen. Ratsmitglied R meldet sich so zu Wort: „Ja, da haben wir ja endlich das wahlpolitische Ermächtigungsgesetz der Altparteien, die vor allem auf die Verteidigung ihrer Pfründe bedacht sind.“ Oberbürgermeisterin B ruft R deshalb zur Ordnung.
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