Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
Rechtsschutzbedürfnis bzgl. Rücknahme der Kaufsache nach erfolgtem Rücktritt
Rechtsschutzbedürfnis bzgl. Rücknahme der Kaufsache nach erfolgtem Rücktritt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K und B haben einen Kaufvertrag über eine antike Badewanne geschlossen, von dem K wegen eines unbehebbaren Mangels wirksam zurückgetreten ist. K möchte nun klageweise durchsetzen, dass B ihm den Kaufpreis zurückzahlt und die Badewanne bei ihm abholt.
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Einordnung des Falls
Rechtsschutzbedürfnis bzgl. Rücknahme der Kaufsache nach erfolgtem Rücktritt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Aufgrund des wirksamen Rücktritts hat K einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Dieser ist jedoch einredebehaftet.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wenn B die Badewanne nicht zurück haben will, muss K selbst sehen, wie er sie los bekommt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Eine Leistungsklage gegen B, gerichtet auf die Abholung der Badewanne, scheitert am allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis, da die Rückübereignung an B schon Bestandteil der Zug-um-Zug Verurteilung des B ist.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sinan
22.10.2024, 11:37:07
Es wird geschrieben: [...] Hieran ändert auch die Zug-um-Zug Verurteilung des B nichts. Denn eine solche verschafft nur B die Möglichkeit seinen Anspruch auf
Rückübereignungdurchzusetzen. [...] Das ist m.E. unpräzise, weil B durch seine Zug-um-Zug Verurteilung keine wirkliche "Möglichkeit" erhält seinen Anspruch durchzusetzen. Er hat umgekehrt vielmehr einen Schutz gegen eine unbedingte Vollstreckung des K. Solange K aber nicht vollstreckt, hat B wegen fehlendem eigenen Titel keine Handhabe um an die ihm gebührende Leistung zu kommen.