Parteivernehmung II

8. November 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K behauptet, dass er mit dem Mitarbeiter M der B-GmbH einen mündlichen Kaufvertrag über ein Sofa zu einem Preis von €3.000 geschlossen hat. B bestreitet dies und benennt M als Zeugen. Bei dem Kaufgespräch waren nur K und M anwesend.

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Beweisverwertungsverbote (heimliche Tonbandaufnahme, Videoaufzeichnung, Mithörzeugen)

Mandant M bringt zum anwaltlichen Beratungsgespräch eine heimlich angefertigte Tonbandaufnahme mit, auf der klar zu hören ist, wie B sagt, er habe die Kratzer am Auto des M verursacht. Auch gibt M an, dass Nachbar Z den B dabei beobachtet habe. Nunmehr bestreitet B jedoch alles.

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