Gütertrennung (Fall 2)
13. Februar 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Erblasserin E und ihr Ehemann M haben bei Eingehung der Ehe den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart. Kurz vor einem tödlichen Unfall der E haben sie die Gütergemeinschaft aufgehoben. E und M haben zwei gemeinsamen Kinder. E hat kein Testament hinterlassen.
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Einordnung des Falls
Gütertrennung (Fall 2)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E und M lebten im Güterstand der Gütertrennung.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Kinder sind Erben der ersten Ordnung.
Genau, so ist das!
3. M erbt ein Viertel.
Nein, das trifft nicht zu!
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