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Gutgläubiger Eigentumserwerb nach der Pfändung – Interventionsrecht des Erwerbers (§§ 136, 135 Abs. 2, 932 ff. BGB)
Sachverhalt
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Eigentum als die Veräußerung hinderndes Recht (§ 771 ZPO)
G vollstreckt eine titulierte Forderung gegen S und lässt bei ihm ein iPad pfänden. Das iPad gehört D, der es bei seinem letzten Besuch bei S vergessen hatte. D erhebt Drittwiderspruchsklage. G wendet ein, er habe ohnehin noch eine Schadensersatzforderung gegen D.
Wegfall des Interventionsrechts durch nachträgliche Veräußerung (§ 265 Abs. 2 ZPO)
Im Rahmen der von G gegen S betriebenen Zwangsvollstreckung wird die Playstation des F gepfändet, die dieser dem S geliehen hatte. F erhebt Drittwiderspruchsklage. Kurz darauf übereignet er die Konsole an seinen Cousin C (§§ 929, 931 BGB). Dieser weiß nichts von der Pfändung.