Wozu gibt es Kommunalaufsicht: Einstiegsfall 1
4. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Hirten der kreisangehörigen Gemeinde G werden durch ein Wolfsrudel geplagt. Der Gemeinderat fasst daher den Beschluss, G zur „wolfsfreien Zone“ zu erklären. Landrätin L ist angesichts Gs eindeutig fehlender Zuständigkeit irritiert und möchte einschreiten.
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Einordnung des Falls
Wozu gibt es Kommunalaufsicht: Einstiegsfall 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. L kann nicht gegen G vorgehen, da G ein eigenständiger Rechtsträger ist.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein solches Vorgehen im Rahmen der Kommunalaufsicht steht jedoch im Widerspruch zu dem auch G in Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. L kann von G verlangen, den rechtswidrigen Beschluss aufzuheben.
Ja, in der Tat!
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