Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Rechtsfolgen
Haftungsbeschränkung nach § 682 BGB und Anspruch aus §§ 823ff. BGB
Haftungsbeschränkung nach § 682 BGB und Anspruch aus §§ 823ff. BGB
4. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der minderjährige Fritz F fängt den unbemerkt entlaufenen Hund des Nachbarn N ein. Dabei lässt er sich, von seinem ebenfalls noch minderjährigen Schulfreund S helfen. Als S den Hund in die Arme des F scheucht, tritt S aus Unachtsamkeit auf die Pfote des Hundes.
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Einordnung des Falls
Haftungsbeschränkung nach § 682 BGB und Anspruch aus §§ 823ff. BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. N verlangt nun Schadensersatz von F, weil sein Hund bei der Rettungsaktion verletzt wurde. Steht N ein solcher Anspruch wegen Ausführungsverschuldens durch F nach §§ 677, 280 BGB zu?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach § 682 BGB können jedoch Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlungen gegen den minderjährigen Geschäftsführer geltend gemacht werden. Hat N gegen F einen Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB?
Nein, das ist nicht der Fall!
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