Einstiegsfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Referendarin R hört zum ersten Mal vom einstweiligen Rechtsschutz in der ZPO. Sie verschafft sich einen ersten Überblick über den Zweck des einstweiligen Rechtsschutzes und seiner Bedeutung neben dem allgemeinen Erkenntnisverfahren.
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Einordnung des Falls
Einstiegsfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Im Rahmen des allgemeinen Erkenntnisverfahrens muss der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gewahrt werden (Art. 103 Abs. 1 GG). Dies bedeutet vor allem, dass der Klagegegner angehört werden muss.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Abweichend von den Regeln zum allgemeinen Erkenntnisverfahren sieht die ZPO in §§ 916 ff. ZPO ein Eilverfahren vor, bei dem aufgrund besonderer Dringlichkeit auf eine vorherige Anhörung des Gegners verzichtet werden kann.
Genau, so ist das!
3. Das Eilverfahren (§§ 916 ff. ZPO) dient der schnellen und effektiven Sicherung oder Regelung eines Anspruchs, während der Durchführung des ordentlichen Prozesses.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.