Referendariat
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Einstweiliger Rechtsschutz (Antragssteller)
weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen (Form)
weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen (Form)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A will zur Verhinderung der Vereitelung der Zwangsvollstreckung einer Geldforderung gegen B in Höhe von € 150.000 einen Antrag auf Arrest beim Gericht der Hauptsache (§§ 919, 943 Abs. 1 ZPO) stellen. Was muss A bei der Antragstellung beachten?
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen (Form)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Gericht der Hauptsache muss zuständig für den Arrestantrag sein. Ist dies hier der Fall?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Gericht der Hauptsache ist wegen der Höhe der Forderung von € 150.000 das Landgericht (§§ 1 ff. ZPO iVm. §§ 71 Abs. 1, 23 Nr. 1 GVG). Muss A daher zwingend zur Antragstellung einen Anwalt beauftragen (§ 78 ZPO)?
Nein, das trifft nicht zu!
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