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Abgrenzung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Vertrag – Gegenstandstheorie
Sachverhalt
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Privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Vertrag – Abgrenzung am Beispiel Musikunterricht
Carla (C) schliesst einen Vertrag über Schlagzeugunterricht an der städtischen Musikschule (M) ab. Die Musikschule ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet.
Abgrenzung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Vertrag bei Mischverträgen – Schwerpunkttheorie
A möchte in der Stadt S ein Einkaufszentrum errichten, kann aber die nach der Landesbauordnung erforderlichen Parkplätze für Kfz nicht errichten. S und A schließen einen schriftlichen Vertrag, wonach S die erforderliche Baugenehmigung mit Ausnahmebewilligung erteilt, wenn A sich im Gegenzug finanziell am Bau eines Parkhauses in S beteiligt.