Der öffentlich-rechtliche Vertrag: 15 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 15 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Der öffentlich-rechtliche Vertrag für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Abgrenzung verwaltungsrechtlicher und privatrechtlicher Vertrag bei sog. Mischverträgen (Schwerpunkttheorie)
A möchte in der Stadt S ein Einkaufszentrum errichten, kann aber die nach der Landesbauordnung erforderlichen Parkplätze für Kfz nicht errichten. S und A schließen einen schriftlichen Vertrag, wonach S die erforderliche Baugenehmigung mit Ausnahmebewilligung erteilt, wenn A sich im Gegenzug finanziell am Bau eines Parkhauses in S beteiligt.
Abgrenzung öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Vertrag (Gegenstandstheorie)
A baut eine große Gartenlaube ohne die erforderliche Baugenehmigung. Baubehörde B verabredet mit A, dass B von dem Erlass einer Beseitigungsverfügung absehen wird; A erklärt sich im Gegenzug bereit, die Gartenlaube so umzubauen, dass ein größerer Abstand zum Nachbargrundstück besteht.
Nichtigkeit Fall 4a: § 59 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG
Vorbereitungsfall: Erlass eines (materiell) rechtswidrigen VA, der nicht nichtig ist
Gastwirtin G beantragt bei der zuständigen Behörde B eine Gaststättenerlaubnis. Die Räumlichkeiten haben nur zwei Toiletten, obwohl durch ein einschlägiges Gesetz mindestens drei vorausgesetzt werden. B erlässt die Erlaubnis. G fragt sich, ob die Erlaubnis Wirksamkeit entfaltet.
Nichtigkeit Fall 2: § 59 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG
Nichtigkeit Fall 1: Überblick Prüfung, Nichtigkeit nach § 59 Abs. 1
B verpflichtet sich mündlich, der U Subventionen zu zahlen. Im Gegenzug sagt U zu, fünf Ausbildungsplätze zu schaffen, an denen es in der Gemeinde mangelt. Nach Auszahlung der Subvention verlangt B von U die Erfüllung ihrer Verpflichtung.
Grundfall Vergleichsvertrag
Baubehörde B verweigert den von Ahmed (A) beantragten Erlass einer Baugenehmigung für ein dreistöckiges Haus. A klagt auf Erteilung der begehrten Genehmigung. B und A vereinbaren vor Gericht, dass B eine Baugenehmigung für ein einstöckiges Haus erteilen wird und der Rechtsstreit damit beendet werden soll.
Teilnichtigkeit / Gesamtnichtigkeit: § 59 Abs. 3 VwVfG
Alexa (A) und Berit (B) schließen mit der Gemeinde G einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Kitabetreuung ihrer Tochter. Entgegen geltender gesetzlicher Regelungen berechnet G die Kosten auf Grundlage des Brutto-, nicht des Nettoeinkommens von A und B.
Nichtigkeit Fall 6: § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG: Kopplungsverbot
Abwicklung wirksamer Verträge
Einordnung von „Mischverträgen“; Schwerpunkt- vs. Trennungstheorie
Camila (C) schließt mit der Gemeinde G einen Kaufvertrag über ein Grundstück, das im Eigentum der Gemeinde steht. Im Gegenzug für einen besonders niedrigen Kaufpreis verpflichtet sich C in dem Kaufvertrag, das Grundstück innerhalb der nächsten acht Jahre entsprechend den bauplanerischen Ziele der Gemeinde zu nutzen.
Grundfall Austauschvertrag
Subordinationsrechtliche und koordinationsrechtliche Verträge
Abgrenzungs-Fall: Privat-rechtl. oder öffentl.-rechtl. Vertrag
Grundfall: Eine Behörde schließt einen Vertrag
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