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Persönlicher Schutzbereich – Juristische Personen des Privatrechts aus EU-Mitgliedstaaten
Sachverhalt
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Grundrechtsberechtigung einer juristischen Person in Staatsbesitz („Atomausstieg“)
Der Gesetzgeber beschließt in einem „Ausstiegsgesetz“ feste Abschalttermine für alle deutschen Atomkraftwerke. Die V-GmbH, die sich zu 100 % im Eigentum des schwedischen Staates befindet, betreibt in Deutschland Atomkraftwerke und sieht sich in ihren Grundrechten verletzt.
Eingriff in das Eigentum durch Kündigungsbeschränkung bei Kleingärten
Zum Schutz der Schrebergartenkultur erlässt der Bundestag ein Gesetz, welches regelt, dass laufende Pachtverträge über Grundstücke, die kleingärtnerisch genutzt werden, nicht ordentlich gekündigt werden dürfen. E ist Eigentümer eines solchen Grundstücks und empört.