Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG): 34 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 34 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Erbrechtsgarantie
Enteignung - Höhe der Ausgleichspflicht
Mietpreisbremse
Allgemeinwohlerfordernis - Enteignung zugunsten privater Unternehmen (-)
Ein Gesetz erlaubt Enteignungen zur Errichtung von Hochspannungsleitungen. Damit Unternehmen U diese errichten und betreiben kann, entzieht Bundesland L Eigentümer E im Gegenzug für eine Entschädigung sein Grundstück. Die Leitung ist dringend zur Versorgung der Umgebung nötig.
Allgemeinwohlerfordernis - Enteignung zugunsten privater Unternehmen - BVerfGE 74, 264 (285 f.) (Boxberg)
Um neue Arbeitsplätze zu schaffen und wegen der attraktiven Steuereinnahmen, will Gemeinde G, dass sich Auto-Unternehmen U bei ihr ansiedelt. Um den Bau einer Teststrecke für U zu ermöglichen, enteignet und entschädigt G Grundstückseigentümer auf Grundlage eines entsprechenden Gesetzes.
Einführungsfall - zulässige Enteignung
Der Bundestag weist durch Gesetz taugliche Grundstücke für Windräder aus. Hierfür sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, Eigentümern dieser Grundstücke gegen Entschädigung ihr Eigentum zu entziehen. Hiervon macht die Verwaltung bei Eigentümer E Gebrauch und gewährt ihm eine Entschädigung.
Ausnahmefall ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung
Pflichtexemplarentscheidung
Der Bundestag beschließt, dass jeder Verlag oder Selbstverleger ein Exemplar von allen herauskommenden Werken an die deutsche Nationalbibliothek kostenlos abgeben muss. A, der pro Jahr nur zehn besonders wertvolle Bücher herausbringt, fühlt sich in seiner Eigentumsfreiheit verletzt.
Verhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung - ausnahmsweise Ausgleichspflicht?
B ist Eigentümerin einer verfallenen Burg, die wirtschaftlich nicht nutzbar ist. B will sie abreißen. Nach einem neuen Denkmalschutzgesetz wird der Abriss von Kulturdenkmälern generell verboten und Eigentümer verpflichtet, diese zu erhalten. Für den Fall, dass das Gesetz „in sonstiger Weise enteignend“ wirke, sieht es eine angemessene Entschädigung vor.
Verhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung - keine Ausgleichspflicht
E ist Eigentümer einiger Wohnungen. Diese vermietet er in der Mainzer Innenstadt, wo Wohnraum rar ist. Als er gerade die Miete erneut um ein Vielfaches der ortsüblichen und angemessenen Miete erhöhen will, erlässt der Bundestag eine Mietpreisbremse für angespannte Wohnungsmärkte (§§ 556d ff. BGB), die seine geplante Erhöhung verhindert.
Grundfall: nachteilige Inhalts- und Schrankenbestimmung
B ist Eigentümerin einer Burg, die schon seit Jahrhunderten im Familienbesitz ist. Da sie keine Lust hat, sich um den Erhalt zu kümmern, zerfällt diese immer weiter. Nach einem neuen Denkmalschutzgesetz muss B aber nun Maßnahmen ergreifen, um die Burg wieder in Schuss zu bringen.
Grundfall für Enteignung
Der Bundestag beschließt, dass näher bezeichnete Flächen für den Ausbau von Windrädern zwingend benötigt werden. Dafür, dass durch das beschlossene Gesetz den Eigentümern jegliche Rechte an den Grundstücken genommen werden, erhalten sie eine Entschädigung.
Einführungsfall Kleingarten - Verhältnismäßigkeit, insb. Sozialbindung
Zum Schutz der Schrebergartenkultur erlässt der Bundestag ein Gesetz. Dieses regelt, dass laufende Pachtverträge über Grundstücke, die kleingärtnerisch genutzt werden, nicht ordentlich gekündigt werden dürfen. E ist Eigentümer eines solchen Grundstücks und empört.
Einführungsfall Kleingarten - Rechtfertigung
Zum Schutz der Schrebergartenkultur erlässt der Bundestag ein neues Gesetz. Dieses verbietet, dass laufende Pachtverträge über Grundstücke, die kleingärtnerisch genutzt werden, ordentlich gekündigt werden dürfen. E ist Eigentümer eines solchen Grundstücks und empört.
Einführungsfall Kleingarten - Eingriff
Juristische Person von ausländischem Staat beherrscht (s. Atomausstieg)
Der Gesetzgeber beschließt in einem „Ausstiegsgesetz“ feste Abschalttermine für alle deutschen Atomkraftwerke. Die V-GmbH, die sich zu 100 % im Eigentum des schwedischen Staates befindet, betreibt in Deutschland Atomkraftwerke und sieht sich in ihren Grundrechten verletzt.
Persönlicher Schutzbereich: Juristische Personen des Privatrechts aus EU-Mitgliedsstaaten
Die F-GmbH mit Sitz in Frankreich vertreibt in Deutschland und Frankreich Luxusmöbel des Künstlers K. Für den Vertrieb steht ihr ein Exklusivrecht zu. Deutschland erlässt nun ein Gesetz, durch welches das Exklusivrecht in Deutschland stark eingeschränkt wird. F sieht darin eine Verletzung ihrer Eigentumsfreiheit.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts - Grundsatz
Gemeinde G ist Eigentümerin eines Grundstücks an der Gemeindegrenze, welches sie zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Direkt an dieser Grenze errichtet nun die Nachbargemeinde N eine Müllverbrennungsanlage. G findet, dass das ihr nach Art. 14 GG geschütztes Eigentum verletze.
Inländische juristische Person des Privatrechts
Einführungsfall: Kleingarten - persönlicher Schutzbereich
Zum Schutz der Schrebergartenkultur erlässt der Bundestag ein Gesetz, welches verbietet, dass laufende Pachtverträge über Grundstücke, die kleingärtnerisch genutzt werden, ordentlich gekündigt werden dürfen. Schweizer E ist Eigentümer eines solchen Grundstücks und empört.
Ansprüche aus Rentenversicherung Hinterbliebene
Ansprüche aus Rentenversicherung des Versicherten
Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
G betreibt ein Café. In diesem gibt es eine Küche, Tische und Stühle und Kaffeemaschinen. Auch besitzt G alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen. Neue Gesundheitsvorschriften des Bundes beeinträchtigen den Betrieb des Cafés stark. G sieht darin eine Verletzung ihres Eigentumsrechts.
Umfang des Eigentums: Besitzrecht des Mieters als verfassungsrechtlich geschütztes Eigentum?
M bewohnt seit vielen Jahren als Mieter eine Wohnung im Hause der E. E kündigt das Mietverhältnis mit der Begründung, sie benötige die von M bewohnte Wohnung für eigene Zwecke. Als M nicht auszieht, erhebt sie Räumungsklage, der stattgegeben wird. M meint, hierdurch in seinem Eigentumsrecht verletzt zu sein.
Steuern - erdrosselnde Wirkung von Geldleistungspflichten
Steuern - Anknüpfung an konkreten Vermögensbestandteil
A ist in einer Praxis als Zahnärztin angestellt. Als sie auf ihre erste Lohnabrechnung schaut, ärgert sie sich. Von ihrem Einkommen wurde ohne ihre Zustimmung direkt die Einkommenssteuer abgezogen. Dies hält sie für eine Enteignung ihres hart verdienten Geldes.
Kein Schutz des Vermögens (Steuern und Abgaben)
F liebt es 230 km/h auf Autobahnen zu fahren und betet die unsichtbare Hand des Marktes an. Aufgrund von Einnahmen aus seinen zahlreichen Geschäften muss er viel Steuern zahlen. Das hält er für grundrechtswidrig. Das sei doch eine klare Enteignung!
Einführungsfall Art. 14: Kleingarten Schutzbereich
Zum Schutz der Schrebergartenkultur erlässt der Bundestag ein Gesetz, welches verbietet, dass laufende Pachtverträge über Grundstücke, die kleingärtnerisch genutzt werden, ordentlich gekündigt werden. E ist Eigentümer eines solchen Grundstücks und empört.
Grundverständnis: Schutz vor Enteignung
In Anbetracht steigender Mieten will eine Gruppe von Bürgern großen Unternehmen, in deren Eigentum sich mehr als 3000 Wohnungen befinden, diese Wohnungen staatlich entziehen und in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführen.
Grundverständnis: Institutsgarantie
Agitatorin A ist mit ihrer Sozialistischen Super Partei (SSP) in den Bundestag eingezogen. Dort will sie ihr Wahlkampfversprechen einlösen und bringt das "Gesetz zur Abschaffung des privaten Eigentums" ein.
Grundverständnis: Eigentum schützt auch die Nutzbarkeit
Unternehmer U hat auf seinem Grundstück eine Fabrik errichtet und betreibt diese. Bürgermeister B lässt die Fabrik schließen. U sieht sich in seinem Eigentumsrecht beeinträchtigt. B meint, das Eigentum bleibe doch unangetastet, schließlich stehe die Fabrik noch.
Grundverständnis: Normgeprägtes Grundrecht 2 bzgl. Grundeigentum
B hat ein Grundstück erworben und möchte darauf ein Haus bauen. Die zuständige Behörde meint, B müsse zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben Anpassungen an dem Entwurf vornehmen. B ist empört: Die Behörde habe ihm nicht zu sagen, wie sein Haus aussehen solle.
Grundverständnis: Normgeprägtes Grundrecht 1 bzgl. Grundeigentum
A hat ein Grundstück geerbt und möchte darauf ein Wohnhaus errichten. Die zuständige Behörde meint, ein Wohnhaus dürfe dort gar nicht errichtet werden. A ist außer sich: "Ich allein entscheide, wie ich mit meinem Grund und Boden verfahre. Ich habe schließlich Grundrechte!"
Atomausstieg – Vereinbarkeit mit Eigentumsgarantie und Vertrauensschutz
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