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Mangelhafte Leasingsache – Rückabwicklung und Aufrechnung
einfach
schwer
6. Juli 2026
41 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheKunde K schließt mit Leasinggeberin L einen Vertrag über ein bei Händlerin H angebotenes Auto. L kauft das Auto von H und stellt es K zur Verfügung. L tritt sämtliche Mängelrechte aus dem Vertrag mit H an K ab. Der Vertrag zwischen L und K beinhaltet einen wirksamen Gewährleistungsausschluss.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen StaatsexamenExamenstreffer Hamburg 2025
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