Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Anwendung des Verbraucherdarlehensrechts bei Schuldbeitritt
M ist stiller Gesellschafter im Unternehmen der F, die mit B einen Darlehensvertrag geschlossen hat. M tritt dieser Schuld bei. Über ein Widerrufsrecht belehrt B den M nicht. Sechs Monate später kündigt B den Vertrag mit F und verlangt Rückzahlung von M. M widerruft seine Mithaftungserklärung.

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Widerruf eines Maklervertrages
K meldet sich auf eine Anzeige des Portals Immoscout23. Das Objekt ist schon verkauft. Makler M bietet K per E-Mail ein vergleichbares (online eingestelltes) Objekt an. In der Anzeige wird M als Ansprechpartner erwähnt und auf eine Provision hingewiesen. K und M vereinbaren per E-Mail einen Besichtigungstermin. Später kauft K das Objekt von V. Mit der Begründung, das Objekt sei mangelhaft, ficht K den Vertrag mit M wegen arglistiger Täuschung an.
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Wegfall des Honoraranspruchs bei Nutzlosigkeit einer Leistung – Behandlungsvertrag nach § 630a BGB
G lässt sich von Zahnarzt Z Implantate einsetzen (Kosten: €30.000). Z lässt dabei fehlerhaft Abstände zu den Kieferknochen. G bricht deshalb die Behandlung ab. Vorher macht Z dem G noch Keramik-Füllungen (Kosten: €5.000), weil er oberflächliche Verfärbungen irrtümlich für Karies hält.