Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
„Verlängerte Drittwiderspruchsklage“
Anspruch des Dritten gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Herausgabe des Erlöses aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB?
Anspruch des Dritten gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Herausgabe des Erlöses aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB?
4. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Dartspielerin D hat ihrem Freund F ihre Dartscheibe geliehen. Bei der Zwangsvollstreckung des G gegen F wird diese wirksam gepfändet und anschließend versteigert. Der von dem Meistbietenden M gezahlte Erlös wurde bereits an G ausbezahlt. D erhebt Klage gegen G auf Erlösherausgabe.
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Einordnung des Falls
Anspruch des Dritten gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Herausgabe des Erlöses aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die von D erhobene Klage wird auch als „verlängerte Drittwiderspruchsklage“ bezeichnet.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ds Erlösherausgabeanspruch gegen G aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB setzt zunächst voraus, dass G „etwas erlangt“ hat. Hat G Eigentum am Erlös erlangt?
Ja!
3. Hat G das Eigentum am Erlös durch Leistung (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) erlangt?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Damit D den Erlös nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB von G heraus verlangen kann, müsste G das Eigentum am Erlös „auf Kosten des D“ erlangt haben.
Ja, in der Tat!
5. Aus § 1247 S. 2 BGB analog folgt, dass sich das Eigentum an der Pfandsache am Erlös fortsetzt. Wurde somit D zunächst Eigentümerin des von M gezahlten Erlöses?
Ja!
6. Der Vollstreckungsgläubiger erwirbt das Eigentum am Versteigerungserlös mit dessen Auszahlung an ihn. Ist der Rechtsgrund hierfür die Verstrickung?
Nein, das ist nicht der Fall!
7. Nach der gemischten Theorie (h.M. + BGH) darf G den Erlös behalten, wenn ein Pfändungspfandrecht bestanden hat. Ist hiernach ein Pfändungspfandrecht entstanden?
Nein, das trifft nicht zu!
8. Besteht ein Rechtsgrund für G, den Erlös zu behalten?
Nein!
Fundstellen
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