ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

„Verlängerte Drittwiderspruchsklage“

Anspruch des Dritten aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB – einschränkende Korrektur

Anspruch des Dritten aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB – einschränkende Korrektur

30. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Dartspielerin D hat ihrem Freund F ihre Dartscheibe geliehen. Bei der Zwangsvollstreckung des G gegen F wird diese wirksam gepfändet und anschließend versteigert. Der von dem Meistbietenden M gezahlte Erlös wurde bereits an G ausbezahlt. D erhebt Klage gegen G auf Erlösherausgabe.

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