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Anspruch des Dritten aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB – einschränkende Korrektur
einfach
schwer
30. Mai 2026
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Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheDartspielerin D hat ihrem Freund F ihre Dartscheibe geliehen. Bei der Zwangsvollstreckung des G gegen F wird diese wirksam gepfändet und anschließend versteigert. Der von dem Meistbietenden M gezahlte Erlös wurde bereits an G ausbezahlt. D erhebt Klage gegen G auf Erlösherausgabe.
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