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Strafrechtlich verbotenes Verhalten im Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit („Cannabis-Urteil“)
Sachverhalt
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Allgemeine Handlungsfreiheit oder spezielles Freiheitsrecht bei Platzverweis für Demonstrant?
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Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit bei unfriedlichem Verhalten („Friedlichkeitsvorbehalt“)
Krawallmacherin K zieht nachts durch die Straßen ihrer Stadt und schlägt mit einem Baseballschläger die Seitenspiegel der dort parkenden Autos ein. K ist davon überzeugt, dass ihr Handeln bei ihren nächtlichen Spaziergängen grundrechtlich geschützt ist.